In vielen Unternehmen gibt es die Möglichkeit für die Angestellten ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich dabei um ein Darlehen, welches der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu besonders günstigen Konditionen gewährt, wodurch der Mitarbeiter einen Kredit bei der Hausbank umgehen kann. Das Arbeitgeberdarlehen ist dabei in keiner Weise als Gegenleistung der Arbeitsleistung zu verstehen, sondern vielmehr handelt es sich dabei um ein zusätzliches Instrument der Mitarbeiterbindung bzw. -motivation. Außerdem werden Arbeitgeberdarlehen nicht an die Schufa übermittelt, was sich somit nicht negativ auf die Bonität auswirkt. Ein normaler Kredit wird durch die Banken direkt übermittelt und wird über einen längeren Zeitraum bei der Schufa gespeichert.
Zu beachten ist, dass das Arbeitgeberdarlehen nicht zur Anschaffung von Konsumgütern fungiert, sondern meist dem Arbeitnehmer dazu dient, Wohneigentum zu erwerben oder an Fortbildungsmaßnahmen teil zu nehmen. Auch bei Umzügen oder Sondersituationen kann ein Darlehen gewährt werden. Natürlich gibt es auch Gründe für eine Ablehnung des Darlehens. Dies geschieht aber meist nur bei Verschuldung oder Lohnpfändungen des Arbeitnehmers. Kommt ein Arbeitgeberdarlehen zum Abschluss, sollte aus steuerrechtlichen Gründen und auch zur Sicherheit beider Parteien ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, aus dem die Höhe des Darlehens, die Verzinsung, die Rückzahlungsmodalitäten und auch die Kündigungsvoraussetzungen hervor gehen.
Wird keine Verzinsung angegeben, geht man in der Regel von einem zinslosen Darlehen aus. Aus Sicht des Arbeitnehmers die beste Variante. Wie man sieht, ist das Arbeitgeberdarlehen nicht einfach nur ein Kredit. Die Konditionen können untereinander frei vereinbart werden und die Rückzahlung kann problemlos von den laufenden Lohnzahlungen abgezogen werden. Auch hier tappt der Arbeitnehmer nicht in die Schuldenfalle, da der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Pfändungsfreigrenze eingehalten wird.
Genau aus diesem Grund profitieren beide Seiten von diesem Darlehen und das Risiko wird entsprechend gering gehalten. Ganz im Gegenteil zu einem Kredit der Hausbank, wo man als Kreditnehmer meist hohe Zinsen und Bearbeitungsgebühren zahlen muss. Selbst bei einer Kündigung werden dem Arbeitnehmer keine Steine in den Weg gelegt. Es besteht keine sofortige Rückzahlungspflicht, was dem Mitarbeiter zu Gute kommt. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist des Arbeitgeberdarlehens allerdings 3 Monate. In dieser Zeit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit das Darlehen zurück zu zahlen. Die vereinbarten Zinsen bleiben bestehen oder es kann der marktübliche Zinssatz vereinbart werden.